Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle kauf-, dienst-, werkvertraglichen und sonstigen Leistungen der Linie25 (IT-Service) sowie für diesbezügliche Angebote. Mit der Beauftragung, spätestens aber mit der Entgegennahme der Leistung, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Linie25 (IT-Service) als anerkannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Lieferbedingungen und Leistungszeit
Sämtliche im Angebot enthaltenen Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindliche Circa-Angaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Linie25 (IT-Service) ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt, die der Linie25 (IT-Service) die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen auch bei der Vereinbarung verbindlicher Lieferfristen und Leistungszeiten dazu, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Linie25 (IT-Service) mittelbar oder unmittelbar betroffen ist und die nicht von ihr zu vertreten sind, gleich. Bei internationaler Geschäftsbeziehung gilt ergänzend: Soweit bei verbindlichen Leistungs- und Lieferzeiten eine Verzögerung eintritt, die durch die Linie25 (IT-Service) vertreten ist und durch die dem Auftraggeber ein Schaden entsteht, so ist er nach Überschreitung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes von mehr als zwei Wochen zur Geltendmachung von Verzugsschaden nach Maßgabe von § 8 berechtigt. In Abweichung zu § 8 beträgt die Höhe des Schadenersatzes maximal 0,5% für jede volle Woche, jedoch nicht mehr als 5% des Teils der Lieferung oder Leistung, mit dem die Linie25 (IT-Service) sich in Verzug befindet. § 15 gilt entsprechend. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers für Verzug bestehen weder hinsichtlich eines weitergehenden Schadens noch hinsichtlich sonstiger Kosten oder Aufwände.

§ 3 Regelungen für kaufvertragliche Leistungen
Die gelieferte Ware ist durch den Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Entdeckte Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Haftung geht auf den Auftraggeber über, sobald die Linie25 (IT-Service) die Ware dem zur Ausführung der Lieferung bestimmten Mitarbeiter oder Dritten übergeben hat. Dies gilt auch, wenn die Lieferung durch die Linie25 (IT-Service) oder ein durch sie beauftragtes Unternehmen erfolgt. Der Eigentumsübergang steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Kaufpreiszahlung.

§ 4 Regelungen für werkvertragliche Leistungen
Der Auftraggeber wird, soweit keine speziellen Regelungen getroffen sind, die Abnahmeprüfung des Werks innerhalb von zwei Wochen nach dem Eingang der schriftlichen Mitteilung der Abnahmebereitschaft durchführen und der Linie25 (IT-Service) das Ergebnis innerhalb einer weiteren Woche schriftlich und unter vollständiger Darlegung etwaiger Mängel des Werks mitteilen. Geht der Linie25 (IT-Service) innerhalb von 4 Wochen seit Mitteilung der Abnahmebereitschaft eine solche schriftliche Erklärung des Auftraggebers über das Ergebnis der Abnahmeprüfung nicht zu, gilt das Werk als abgenommen. Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. Als wesentlicher Mangel ist nur ein solcher anzusehen, der die Funktionsfähigkeit des Werks aufhebt oder stark einschränkt. Eine Nutzung des Werks, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich. Für Teilabnahmen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der Linie25 (IT-Service) zu unterstützen und insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen in seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die Systemumgebung bereitzustellen oder zu schaffen, soweit dies für die Erreichung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Beschaffung der für die Leistung der Linie25 (IT-Service) erforderlichen Lizenzen, soweit diese nicht über die Linie25 (IT-Service) bezogen werden. Soweit Lizenzen von Drittanbietern nicht oder nicht rechtzeitig vorliegen oder durch die Systemumgebung des Auftraggebers nicht vollständig unterstützt werden, wird der Auftraggeber die Linie25 (IT-Service) von Ansprüchen freihalten. Eine technische Überprüfung der Systemumgebung des Auftraggebers erfolgt, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen ist, erst bei Beginn der eigentlichen Projekttätigkeit. Stellt sich bei dieser Überprüfung die Undurchführbarkeit des Projekts oder einzelner Projektbestandteile heraus, ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Kommt der Auftraggeber mit der Erfüllung von in seiner Verantwortung liegenden Handlungen in Verzug, ruht für die Dauer des Verzugs die Leistungsverpflichtung der Linie25 (IT-Service), die ohne diese Handlung nicht oder mit nur unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden kann. Wartezeiten, die auf Grund einer Verletzung einer Mitwirkungspflicht des Auftraggebers entstehen oder Folge eines nicht von Linie25 (IT-Service) zu vertretenden Ereignisses sind, sind ebenso wie sonstiger entstehender Mehraufwand auch bei Festpreisverträgen nach § 6 gesondert zu vergüten. Darüber hinaus kann Linie25 (IT-Service) den jeweiligen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung, verbunden mit einer angemessenen Fristsetzung und Kündigungsandrohung, die Handlung, wegen derer er sich in Verzug befindet, nicht nachgeholt hat.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Kostenvoranschläge
Sämtliche Preise verstehen sich rein Netto in Euro und ergeben sich aus dem vorgelegten Angebot der Linie25 (IT-Service). Soweit keine andere Regelung getroffen wird, stellt die Linie25 (IT-Service) die ihr entstehenden Nebenkosten, insbesondere Reisekosten und Reisezeiten nach Aufwand in Rechnung. Dabei werden für die Reisekosten und Reisezeiten die Preise der jeweils gültigen Preisliste der Linie25 (IT-Service) zu Grunde gelegt. Die Rechnungen sind bei Erhalt zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, stehen der Linie25 (IT-Service) die gesetzlichen Ansprüche zu. Der Auftraggeber wird die Rechnung unverzüglich prüfen und der Linie25 (IT-Service) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum etwaige Einwände gegen sie oder die sie begleitenden Unterlagen (z.B. Reisekostenabrechnung oder Leistungsnachweis) schriftlich mitteilen und begründen. Sollte ein Einwand innerhalb der Frist nicht erhoben werden (Telefaxeingang genügt) oder keine Begründung des Einwands erfolgen, gilt die Rechnung einschließlich der sie begleitenden Unterlagen als anerkannt. Liegt der geschuldeten Vergütung ein Kostenvoranschlag zu Grunde, so verpflichtet sich die Linie25 (IT-Service) unverzüglich zur Anzeige einer absehbaren Überschreitung von mehr als 15%. Eine Überschreitung unter 15% ist ohne Zustimmung des Auftraggebers vergütungspflichtig. Eine darüber hinausgehende Überschreitung wird nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber berechnet. Der Auftraggeber ist zur Kündigung berechtigt, wenn ihm eine drohende Überschreitung des Kostenvoranschlags von mehr als 20% angezeigt wird. Bei internationaler Geschäftsbeziehung gilt ergänzend: Soweit nichts anderes angegeben ist, beinhalten die Preise keine Zölle, Steuern und anderen Abgaben. Dies gilt auch hinsichtlich Steuern, Sozialversicherungsabgaben oder anderen Abgaben für Mitarbeiter der Linie25 (IT-Service), die im Rahmen des Auftrags an einem Sitz des Auftraggebers tätig werden. Soweit durch den Staat in dem die Leistung für den Auftraggeber erbracht wird, Zölle, Steuern oder andere Abgaben erhoben und in Rechnung gestellt werden, werden diese durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Eingang einer dafür von Linie25 (IT-Service) ausgestellten Rechnung erstattet.

§ 7 Ansprüche wegen Mängeln
Die Linie25 (IT-Service) ist verpflichtet, von ihr zu vertretende Mängel ihrer Leistungen, die ihr unverzüglich und schriftlich mitgeteilt werden, kostenlos zu beseitigen. Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Vollendung, Lieferung oder Abnahme der jeweiligen Leistung. Ansprüche können nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder sonst aufgezeigt werden können. Nicht von der Linie25 (IT-Service) zu vertreten sind insbesondere Mängel, die auf der fehlenden oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers oder der unsachgemäßen Benutzung oder Veränderung einer Leistung durch den Auftraggeber bzw. von ihm beauftragter Dritter beruhen; die Mängelbeseitigung ist insoweit nach § 6 zu vergüten. Bei Auftreten eines Mangels hat die Linie25 (IT-Service) jeweils das Recht auf Nacherfüllung innerhalb angemessen festgesetzter Fristen. Ist der letzte dem Auftraggeber zumutbare Nacherfüllungsversuch gescheitert, obwohl der Auftraggeber der Linie25 (IT-Service) eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung gesetzt hat, die Nacherfüllung nach Fristablauf abzulehnen, ist der Auftraggeber zur Minderung der für die mangelhafte Leistung zu entrichtenden Vergütung oder wahlweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dienstverträge kann der Auftraggeber unter den gleichen Voraussetzungen an Stelle dieser Rechte kündigen. Für Schadensersatzansprüche gilt § 8. Rückgriffs Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus §§ 478, 479 BGB ergeben, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

§ 8 Haftung und Schadensersatz
Jegliche Haftung der Linie25 (IT-Service) , gleichgültig aus welchem Grunde, ist ausgeschlossen, außer wenn

Haftet Linie25 (IT-Service) ausnahmsweise nach den vorstehenden Absätzen und trifft Linie25 (IT-Service) nur der Vorwurf einfacher Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt, es sei denn, der Auftraggeber ist nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn haftet Linie25 (IT-Service) nicht.
Linie25 (IT-Service) übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Zerstörung von Daten, es sei denn, diese sind durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten verursacht worden.
Soweit eine Haftung der Linie25 (IT-Service) bestehen sollte, ist der Schadenersatz auf das Auftragsvolumen des Auftrags, in dem der Schaden aufgetreten ist, begrenzt.

§ 9 Kündigung
Bei einem unbefristeten Vertrag ist eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende zulässig. Die außerordentliche, fristlose Kündigung ist bei befristeten und unbefristeten Verträgen jederzeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Als wichtiger Grund sind dabei neben den im Vertrag selbst genannten Gründen die Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei anzusehen oder deren nicht nur vorübergehende, die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung gefährdende Zahlungseinstellung.

§ 10 Rechte an Arbeitsergebnissen und Know-how
Soweit vertraglich keine andere Regelung getroffen ist, verbleiben die Rechte an allen für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere an Software, die die Linie25 (IT-Service) erstellt oder ändert, bei der Linie25 (IT-Service) . Dies gilt auch für im Auftrag der Linie25 (IT-Service) erstellte oder in Lizenz genommene Software, soweit diese Rechte nicht gesetzlich einem anderen Rechtsinhaber zustehen. Davon umfasst werden insbesondere Urheber-, Eigentümer-, Nutzungs- und Verwertungsrechte, Lizenz- und Unterlizenzierungsrechte sowie das zugrunde liegende Know-how. Entsprechendes gilt für sonstiges geistiges Eigentum. Dem Auftraggeber steht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, das nicht ausschließliche Recht zu, die für ihn erbrachten Arbeitsergebnisse für die von ihm mit dem Auftragsverhältnis verfolgten Zwecke zu nutzen, insbesondere ist die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Veröffentlichung zulässig. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.

§ 11 Verletzung von Schutzrechten Dritter
Linie25 (IT-Service) haftet dafür, dass ihre Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellt den Auftraggeber von den Ansprüchen Dritter frei. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass seine Rechte verletzt werden, benachrichtigt der Auftraggeber die Linie25 (IT-Service) unverzüglich schriftlich und überlässt ihr, die geltend gemachten Ansprüche abzuwehren. Werden durch die Leistung Rechte Dritter verletzt, wird Linie25 (IT-Service) nach eigener Wahl und auf eigene Kosten: Entweder dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung schutzrechtsfrei gestalten. Gelingt dies der Linie25 (IT-Service) binnen vom Auftraggeber zu setzender angemessener Frist nicht, so ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz gemäß § 8 zu verlangen.

§ 12 Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche mündliche und schriftliche Informationen der anderen Vertragspartei oder eines Dritten, die sie im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages erlangen, nur zur Durchführung des Vertrages zu benutzen und Dritten gegenüber geheim zu halten. Von der Geheimhaltungspflicht erfasst werden auch die Konditionen des Vertrages. Die Geheimhaltungspflicht besteht 3 Jahre über die Beendigung des Vertrages hinaus fort. Bekannt gemacht und auch als Referenz genutzt werden dürfen der Name der anderen Vertragspartei (einschließlich des aktuellen Logos), der Auftragsgegenstand sowie die Höhe des Auftragsvolumens.

§ 13 Loyalität
Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 6 Monaten nach seiner Beendigung, Mitarbeiter des anderen nicht in wettbewerbswidriger Weise aktiv abzuwerben.

§ 14 Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung
Ein Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrecht des Vertragspartners besteht nur für unbestrittene oder rechtskräftige Ansprüche. Die Abtretung von Ansprüchen durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger Zustimmung der Linie25 (IT-Service) möglich. Die Linie25 (IT-Service) ist berechtigt ihre Leistung zu verweigern, wenn sich der Auftraggeber mit seiner vertraglich geschuldeten Leistung oder Teilleistung in Verzug befindet.

§ 15 Verjährungsfrist
Sämtliche Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag, ausgenommen Gewährleistungsansprüche, die in § 7 geregelt sind, verjähren bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen mit dem Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, spätestens jedoch 12 Monate nach der Vertragsbeendigung.

§ 16 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Handschriftliche Änderungen und Ergänzungen von Angeboten und Verträgen bedürfen im Rahmen ihrer Unterzeichnung der beiderseitigen Paraphierung.

§ 17 Auslegungsregeln
Die Nichtigkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, die ungültige Klausel durch eine gültige zu ersetzen, die unter Beachtung des rechtlich Zulässigen dem wirtschaftlich Gewollten und dem Sinn und Zweck der ungültigen Klausel am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke. Auch mehrmalige Verstöße der Linie25 (IT-Service) gegen die Regelungen ihrer Geschäftsbedingungen bedeuten keinerlei Verzicht auf deren Geltung oder Einhaltung.

§ 18 Sonstiges
Es wird die ausschließliche Geltung Deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) vereinbart. Erfüllungsort sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz der Linie25 (IT-Service) zuständige Gericht. Dessen ungeachtet ist Linie25 (IT-Service) berechtigt Rechtsschutz bei dem für den Geschäftssitz des Auftraggebers zuständigen Gericht zu beantragen.